Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Kunden

§1 - Allgemeines



Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte

zwischen

Significant Translations
- vertreten durch Herr Kamel Ajami -
An der alten Tuchfabrik 65, 52078 Aachen (nachfolgend "Significant Translations")

und dem Kunden.

Die AGB werden von den Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Vertrags-, Geschäfts-, Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass Significant Translations dies im Einzelfall explizit anerkennt. Diesbezüglich ist Schriftform erforderlich. Einem entgegenstehenden
Abtretungsverbot wird hiermit bereits ausdrücklich widersprochen.

§ 2 - Vertragsschluss

1. Significant Translations erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein Angebot zur Erstellung einer Übersetzung. Die Angebote von Significant Translations sind freibleibend. Aufträge werden für Significant Translations erst durch schriftliche Bestätigung oder durch ihre Tätigkeit verbindlich.

2. Mit Annahme des Angebotes kommt der Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und Significant Translations zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande.

3. Soweit der Vertrag mündlich abgeschlossen wird, hat Significant Translations einen Anspruch auf
schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen und Aushändigung einer unterzeichneten Vertragsversion.

4. Significant Translations kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

§ 3 - Leistungsumfang

1. Significant Translations fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Bedingungen an. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert Significant Translations eine Arbeitsübersetzung. Significant Translations verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) zu übersetzen oder übersetzen zu lassen. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.

2. Significant Translations ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und
überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zu Significant Translations. Bei Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden. Schadensersatzforderungen
und Kürzungen der Rechnungen sind ausgeschlossen  Das Anlegen oder Erweitern einer Terminologie
oder eines Glossars erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

3. Significant Translations liefert die fertige Übersetzung in der vereinbarten Form. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung,
Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages,
soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde.

4. Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Kunden

5. Will der Kunde den übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder die Übersetzung in einem bestimmten Stil formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den
zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes eindeutige Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung, und wird der Text später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er
nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Significant Translations behält sich in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor. Der Kunde hat Significant Translations vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen. Druckt er ohne Freigabe von Significant Translations, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.

6. Die in Auftrag gegebenen und von uns angenommenen Leistungen werden von uns laut Auftrag und dieser AGB ausgeführt. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schulden wir nicht.
Bei Stornierung des Auftrags sind wir berechtigt, dem Kunden Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.  

§ 4 - Lieferfristen und Teillieferung

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen. Im Falle höherer Gewalt und von Umständen, die Significant Translations nicht zu vertreten hat, verlängert sich
die Abgabefrist entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, Significant Translations im Einzelfall auf die Relevanz der Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist hinzuweisen.

§ 5 - Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde hat Significant Translations den zu übersetzenden Text in einer offenen bzw. in einer mit
üblichen Textverarbeitungsprogrammen bearbeitungsfähigen Version zur Verfügung zu stellen.

2. Darüber hinaus hat der Kunde Significant Translations bei der Auftragserteilung alle Informationen,
Dokumente und Materialien zur Verfügung zu stellen, welche für die vertragsgemäße Übersetzung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere bestehende Vorübersetzungen, Wortlisten oder individuelle Fachterminologien des Kunden sowie die geplante Verwendung und Zweck der Übersetzung.

3. Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt oder unterlässt der Kunde die Annahme, dann befindet er sich ohne weitere
Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

4. Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei Significant Translations. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Kunden.

§ 6 - Nutzungsrechte

Significant Translations überträgt dem Kunden - vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung - die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf. sonstigen Schutzrechte an der
Übersetzung. Der Kunde darf diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne dies Significant Translations vorher anzuzeigen, und ohne dass eine Zustimmung von Significant Translations erforderlich ist.

§ 7 - Vergütung

1.  Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden. Es handelt sich um Nettobeträge, welchen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

2. Die Vergütung erfolgt üblicherweise nach wortbasierter Abrechnung sowie unter Berücksichtigung der
Sprachkombination, Schwierigkeit, Fachbereich der Übersetzung oder als Pauschale. Es werden Aufschläge je nach Kürze der Lieferzeiten erhoben. Es gelten vorrangig die vereinbarten Konditionen des Übersetzungsvertrages.

3. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro zu Wort. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte
Wortpreis multipliziert mit der Wortanzahl den Mindestsatz nicht übersteigt.

4. Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Significant Translations stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung. Die Forderungen sind innerhalb von 30 Tagen zu leisten. BeiZahlungsverzug ist Significant Translations berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist Significant Translations berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls Significant Translations in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Significant Translations berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, Significant
Translations nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Bei Erstbeauftragung bzw. bei Privatkunden ist Significant Translations berechtigt, mit Abschluss des
Übersetzungsvertrages und vor Beginn der Übersetzungsleistung eine Vorauszahlung von bis zu 100 % des Auftragsvolumens zu fordern. Folgeaufträge werden nach Leistungserbringung auf Rechnung fällig. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen von Significant
Translations gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig.

6. Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand
abgerechnet. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, Lektoratsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach
Vereinbarung in Rechnung gestellt.

7. Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist Significant Translations berechtigt, dem Kunden Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Significant Translations kann sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was es infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart.

8. Ferner ist Significant Translations berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht
für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 8 – Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht/Eigentumsvorbehalt

1. Die Übersetzung und die damit verbundenen Rechte (z.B. Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und
Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden unter Eigentums- und Rechtsvorbehalt. Zur Geltendmachung der Eigentumsvorbehaltsrechte von Significant Translations ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn der Kunde ist
Verbraucher.

2. Die Abtretung der Rechte des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung.

3. Gegen die Ansprüche von Significant Translations kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

§ 9 - Abnahme und Gewährleistung

1. Der Kunde hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich gegenüber Significant Translations zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.

2. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

3. Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde.

4. Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Kunde Significant Translations eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder Änderungen der übergebenen Übersetzung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat Significant Translations das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

5. Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen
nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er Significant Translations eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 10 – Haftung

1. Significant Translations haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Kunde.

2.  Significant Translations haftet nicht für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche
Informationen oder Begriffe innerhalb der vom Kunden zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Vorlagen, Informationen und Fachterminologien oder in der Formulierung des Auftrags.

3. Es besteht keine Haftung für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Kunden, auch solche in den
Übersetzungsvorgaben, entstehen und Umstände, die Significant Translations nicht zu verantworten hat.

4. Im Übrigen haftet Significant Translations nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen durch Significant Translations, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. Die Haftung von Significant Translations bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesem Haftungsausschluss unberührt.


5. Significant Translations haftet auch nicht für Störungen durch höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren und für nicht von Significant Translations vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen. Significant Translations ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn Significant Translations aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken muss. Significant Translations haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammails oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Die EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf Viren und schädliche Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von Significant Translations nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko
des Kunden. Significant Translations haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung. Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und Significant Translations wird aufgrund der externen  Eingriffsmöglichkeiten kein absoluter Geheimnisschutz gewährt.

6. Significant Translations haftet nicht für möglicherweise entgangene Gewinne des Kunden bei den oben
genannten Fallkonstellationen.

7. Die Haftung wird im übrigen bei leichter Fahrlässigkeit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den Rechnungswert der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal zehntausend Euro beschränkt. Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen erniedrigen sich betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen Schäden versichert ist. Der Kunde hat umfassende  Mitwirkungspflichten: Er verpflichtet sich, jede von Significant Translations gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haftet Significant Translations nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.

§ 11 -  Rechte Dritter und Freistellung

1. Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung entgegenstehen. Significant Translations ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.

2. Der Kunde stellt Significant Translations und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

§ 12 – Geheimhaltung

1.  Significant Translations wird die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten
Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. Significant Translations verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.

2. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, Significant Translations diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes zur Erfüllung des
Auftrags bei Significant Translations gespeichert werden.

§ 13 – Werberecht

Significant Translations ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden als Referenz in
der Eigenwerbung anzugeben.

§ 14 – Abwerbungsverbot

Soweit sich Significant Translations zur Leistung der Übersetzung Dritter bedient, darf der Kunde diesen ohne die Genehmigung von Significant Translations vor dem Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung des Auftrages weder direkt noch indirekt anstellen, beschäftigen oder beauftragen.

§ 15 - Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort ist der Firmensitz von Significant Translations. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus dem Vertragsverhältnis ist Aachen, sofern der Kunde "Unternehmer" im Sinne des § 14 BGB ist. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages zwischen den Parteien unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen unberührt.

4.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren
Sie uns, sofern Sie die Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wünschen.